Rückerstattungsrichtlinien

1. Rücktritt vor Kursbeginn
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Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme möglich.
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In diesem Fall werden 100 % der bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet.
2. Rücktritt kurzfristig vor Kursbeginn
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Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren berechnet.
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Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend anteilig zurückerstattet.
3. Nichterscheinen oder Abbruch durch den Teilnehmenden
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Bei Nichterscheinen oder Abbruch nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung.
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Ausnahmen sind nur bei nachgewiesenen wichtigen Gründen (z. B. Krankheit mit Attest) möglich. In diesem Fall kann eine Gutschrift für eine spätere Teilnahme erteilt werden.
4. Absage durch den Veranstalter
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Muss eine Maßnahme durch den Veranstalter abgesagt werden (z. B. Krankheit des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl), werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig erstattet.
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Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Fördermaßnahmen (z. B. AVGS, Bildungsgutschein)
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Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter).
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Eine Rückerstattung durch den Veranstalter an die Teilnehmenden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

