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Rückerstattungsrichtlinien

Heller Beton

1. Rücktritt vor Kursbeginn

  • Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme möglich.

  • In diesem Fall werden 100 % der bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet.

 

2. Rücktritt kurzfristig vor Kursbeginn

  • Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren berechnet.

  • Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend anteilig zurückerstattet.

 

3. Nichterscheinen oder Abbruch durch den Teilnehmenden

  • Bei Nichterscheinen oder Abbruch nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung.

  • Ausnahmen sind nur bei nachgewiesenen wichtigen Gründen (z. B. Krankheit mit Attest) möglich. In diesem Fall kann eine Gutschrift für eine spätere Teilnahme erteilt werden.

 

4. Absage durch den Veranstalter

  • Muss eine Maßnahme durch den Veranstalter abgesagt werden (z. B. Krankheit des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl), werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig erstattet.

  • Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Fördermaßnahmen (z. B. AVGS, Bildungsgutschein)

  • Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter).

  • Eine Rückerstattung durch den Veranstalter an die Teilnehmenden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

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